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Das
Arbeitsrecht regelt diejenigen Beziehungen, die zwischen einem Arbeitnehmer und einem Arbeitgeber gelten. Man unterscheidet das individuelle und das kollektive Arbeitsrecht.
Das Arbeitsrecht ist in verschiedenen Gesetzen geregelt, so z.B. im Kündigungsschutzgesetz, Bundesurlaubsgesetz, Bürgerlichen Gesetzbuch oder dem Arbeitszeitgesetz.
Im Arbeitsrecht gelten strenge Fristenregelungen, die Sie unbedingt beachten müssen. So müssen Sie nach einer Kündigung unbedingt die 3 Wochenregel zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage beachten. Konkret heißt das, dass Sie nach dem Zugang der schriftlichen Kündigung in der Regel nur 3 Wochen Zeit haben, die Kündigung wirksam anzugreifen. Versäumen Sie diese Frist nicht.
Beabsichtigen Sie sich gegen eine Kündigung zu wehren, dürfen Sie also nicht bis zum Ablauf des Arbeitsverhältnisses warten!
Dasselbe gilt bei sogenannten befristeten Verträgen. In sehr vielen Fällen ist die vertraglich vereinbarte Befristung unwirksam, mit der Folge, dass Sie in vielen Fällen statt befristet, eigentlich unbefristet beschäftigt sind.
Auch hier müssen Sie binnen der Frist von drei Wochen die Befristung
bzw. deren wirksame Vereinbarung angreifen. Hierbei ist Fristbegin der Tag, an dem das "befristete" Arbeitsverhältnis endet.
Ähnlich verhält es sich mit so genannten Ausschlussfristen, die in einigen allgemeinverbindlichen Tarifverträgen geregelt sind. Meinen Sie, dass Ihr Arbeitgeber im Unrecht ist, müssen Sie also schnell reagieren. Ein Abwarten führt meist zum Verlust Ihrer Rechte.
Sprechen Sie uns an. Wir werden Ihnen unverbindlich eine erste Einschätzung Ihrer Angelegenheit mitteilen.