Rechtsanwalt

Michael Giesen

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Wehrrecht - Wehrdisziplinarrecht - Wehrstrafrecht

Durch meine langjährige Tätigkeit als Soldat auf Zeit bin ich mit den Problemen, die im Rahmen des Dienstes entstehen können vertraut. Ich vertrete konsequent nur Ihre Interessen. Ihre Vorgesetzten empfehlen Ihnen ggf. Kollegen des Bundeswehrverbandes. Sie haben aber das Recht, Ihren Verteidiger selbst zu wählen.

 

 

Aber gerade auch, wenn Ihnen "zivile" Verfehlungen vorgeworfen werden, sollten Sie nicht vorschnell in Vernehmungen bei Ihrem Vorgesetzten Stellung nehmen. Das einmal Gesagte wird Ihr Vorgesetzter an die Staatsanwaltschaft weiterleiten.

 

In diesem Zusammenhang empfehle ich Ihnen dringend zu schweigen und keine Aussagen zu machen.

 

Schweigen Sie gegenüber Vorgesetzten und schon erst Recht gegenüber den Strafverfolgungsbehörden. Wenn es zu Ermittlungen kommt, in denen Sie nicht nur als Zeuge gehört werden sollen, sondern als Beschuldigter (Vernehmung als Soldat), haben Sie das Recht zu schweigen. Lassen Sie sich vor Aussagen gegenüber dem Disziplinarvorgesetzten durch einen Rechtsanwalt beraten.

 

Dass die gegenüber dem Vorgesetzen gemachten Aussagen gegen Sie verwendet werden ergibt sich auch aus der ZDv 14/3. Erst wird Sie der Disziplinarvorgesetzte ausforschen und dann seine "Ergebnisse" der Staatsanwaltschaft präsentieren. Dies gilt besonders bei Drogen- oder Alkoholdelikten.

 

Deshalb gilt in diesem Zusammenhang das im Bereich Strafrecht Gesagte hier entsprechend: SCHWEIGEN SIE!

 

Sie müssen zudem immer damit rechnen, dass disziplinare Ermittlungen oder gar Disziplinarmaßnahmen Auswirkung auf Ihren Status als Soldat haben. Gerade Soldaten bis zum vierten Dienstjahr laufen Gefahr, kurzfristig nach § 55 Abs. 5 SG aus der Bundeswehr entlassen zu werden.

 

Grundsätzlich aber gilt: Unterzeichnen Sie nichts, wenn Sie sich über den Inhalt der Erklärung nicht vollständig im Klaren sind. In allen Status-, Disziplinar- und erst Recht in Strafsachen haben Sie das Recht, sich vorher mit einem Rechtsanwalt zu beraten.

 

Sie sind auch nicht verflichtet, sich von bestimmten Rechtsanwälten vertreten zu lassen, die Ihnen dann auch noch von Ihren Vorgesetzten genannt werden. Sie dürfen Ihren Verteidiger ohne wenn und aber frei wählen und bestimmen, egal, was Ihre Vorgesetzten dazu behaupten.



Eine erste Einschätzung Ihres Problems erhalten Sie in dringenden Fällen auch telefonisch!

 





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