Rechtsanwalt

Michael Giesen

Am Wehrhahn 18

40211 Düsseldorf

 

 

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In Ihrem Interesse: Rechtsanwalt Michael Giesen in Düsseldorf

Das Strafrecht bildet einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit. Insbesondere Vermögens-, Betrugs- und Steuerstrafsachen haben oft entscheidenden Einfluss auf Ihre berufliche Situation. Ebenso alle Delikte im Verkehrsrecht und Wehrrecht.

 

Aus hunderten von Verfahren wissen wir, dass das Strafverfahren nichts mit Gerechtigkeit zu tun hat. Deshalb stehen wir fest an Ihrer Seite.

 

Die Steuerfahndungen und Staatsanwaltschaften erheben in vielen Bereichen häufig Vorwürfe, die sich bei Lichte betrachtet in Nichts auflösen. Dies gilt aber nur, wenn bereits schon von Beginn der Ermittlungen an entscheidende Fehler vermieden werden.

 

Wir unterstützen Sie bei Problemen im Bereich:

  • Strafrecht: Körperverletzung, Raub, Diebstahl, Betrug, Untreue usw.
  • Steuerstrafrecht: Steuerhinterziehung und Steuerverkürzung, Selbstanzeigeberatung
  • Zollvergehen
  • Verkehrsstrafrecht: Gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr, Fahrlässige Tötung, Unfallflucht
  • Trunkenheits-/Rauschmittelfahren
  • Wehrstrafsachen und Disziplinarverfahren



Verteidigung ist nicht notwendig?

In fast allen Deliktsbereichen gilt, dass etwa 70% alles Verurteilungen auf entscheidende Fehler am Beginn des Verfahrens zurückzuführen sind. Aufgrund unserer langen Erfahrungen wird unsere Beratung und Verteidigung Sie in den meisten Fällen vor einer Verurteilung schützen.

 

Berufliche Folgen?

Je nach beruflicher Situation droht bei einer strafrechtlichen Verurteilung auch das berufliche Aus! Entweder, weil Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wurde, oder weil Ihnen wegen eines Vermögensdeliktes das Vertrauen vom Arbeitgeber entzogen wurde.

 

Deshalb empfehlen wir in Strafsachen immer, sich anwaltlich beraten zu lassen. Durch eine  kostengünstige Akteneinsicht erhalten Sie einen Überblick über das, was Ihnen eigentlich vorgeworfen wird. Ein einfaches Beratungsgespräch erhöht Ihre Chancen auf einen Freispruch oder die Einstellung des Verfahrens gewaltig!

 

Vorladung und Vernehmung?

Es gilt als erstes und oberstes Gebot im Umgang mit den Steuerfahndungen oder der Polizei:

 

Schweigen Sie!

 

Die Verteidigung wird schwierig, wenn Sie sich - zu meist wegen des überfallartigen Auftretens der Polizei- gegenüber den Behörden offenbaren und aus Angst und Unkenntnis Dinge berichten, die nicht einmal Gegenstand der Untersuchung waren.



Jetzt keinen Verteidiger?

Sie haben das Recht, sich jederzeit mit einem Verteidiger Ihrer Wahl zu beraten. Ihnen muss Gelegenheit gegeben werden, Kontakt zu einem Verteidiger aufzunehmen. Von diesem Grundsatz gibt es keine Ausnahme, egal, was Ihnen die Ermittler erzählen. Auch werden Ihre Chancen nicht verschlechtert durch einen Verteidiger, sondern verbessert. Aus vielen Gesprächen mit Richtern wissen wir, dass die meisten Richter selbst nicht verstehen, warum Beschuldigte keinen Verteidiger beauftragen.

 

Aber auch in kleineren Strafsachen gilt es, nicht voreilig mit der Polizei zu sprechen. Sie sind den Beamten hoffnungslos unterlegen.

 

Zur Polizei ohne Anwalt?

Besser nicht! Sie sind auch nicht verpflichtet, bei der Polizei zu erscheinen, egal, was Ihnen die Polizei erzählt. Sie müssen nur zu staatsanwaltlichen oder richterlichen Vernehmungen/Ladungen erscheinen. Nicht bei der Polizei! Auch nicht als Zeuge, es sei denn, die Vorladung erfolgt im Auftrag der Staatsanwaltschaft, worauf die Polzizei gesondert hinweisen muss!

 

Die allermeisten Strafverfahren lassen sich vermeiden oder zügig beenden, wenn Sie vor Ihrer Aussage anwaltlichen Rat einholen. Die dafür zu zahlenden Verteidigergebühren sind gering im Vergleich zu den Kosten einer drohenden Verurteilung. Dies gilt im Straßenverkehr genauso, wie bei den Vorwürfen im Bereich der Vermögensdelikte (Betrug, Hehlerei aber auch Diebstahl etc.). Eine erste Einschätzung Ihres Falles erhalten Sie kurzfristig. 

 

 

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