Im Mittelpunkt unserer Tätigkeit steht die Verteidigung gegen staatliche Maßnahmen und Ermittlungen.
Seit vielen Jahren vertreten wir Mandanten bundesweit in Strafverfahren, Steuerstrafverfahren, Wehrdisziplinarverfahren sowie in Verfahren mit existenziellen beruflichen Folgen für Soldaten, Beamte und Arbeitnehmer.
Dabei geht es häufig nicht nur um einzelne strafrechtliche Vorwürfe. Oft stehen zugleich die berufliche Zukunft, die Fahrerlaubnis, die Sicherheitsüberprüfung, die dienstliche Verwendung oder sogar die gesamte wirtschaftliche Existenz auf dem Spiel.
Unsere Tätigkeit verbindet deshalb verschiedene Rechtsgebiete nicht als beliebigen „Blumenstrauß“ anwaltlicher Leistungen, sondern durch einen klaren gemeinsamen Schwerpunkt:
die konsequente Verteidigung gegen staatliche Eingriffe, Ermittlungen und Sanktionen.
Gerade im Strafrecht, Steuerstrafrecht, Wehrrecht und Disziplinarrecht zeigt sich immer wieder, dass bereits zu Beginn eines Verfahrens entscheidende Fehler gemacht werden. Aussagen gegenüber Polizei, Steuerfahndung oder Disziplinarvorgesetzten lassen sich später oft nicht mehr korrigieren.
Aus hunderten von Verfahren wissen wir, dass viele Vorwürfe bei genauer Prüfung deutlich schwächer sind, als sie zu Beginn erscheinen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass frühzeitig anwaltliche Unterstützung erfolgt und keine unüberlegten Angaben gemacht werden.
Wir vertreten Mandanten insbesondere in den Bereichen:
Strafrecht
Steuerstrafrecht
Zoll- und Ermittlungsverfahren
Verkehrsstrafrecht
Wehrstrafrecht und Disziplinarverfahren
Verfahren mit beruflichen Folgen für Soldaten und Beamte
Die Verteidigung von Soldaten bildet hierbei einen besonderen Schwerpunkt unserer Tätigkeit. Durch eigene langjährige Dienstzeit bei der Bundeswehr besteht ein praktisches Verständnis militärischer Abläufe, Hierarchien und dienstlicher Besonderheiten nicht nur aus juristischer Sicht, sondern aus eigener Erfahrung.
Auch in Steuer- und Wirtschaftsstrafsachen stehen häufig nicht allein Geldforderungen, sondern Reputation, berufliche Stellung und persönliche Existenz im Mittelpunkt des Verfahrens. Gerade deshalb ist eine frühzeitige strategische Verteidigung entscheidend.
Im Umgang mit Polizei, Steuerfahndung und Ermittlungsbehörden gilt dabei stets ein Grundsatz:
Schweigen Sie zunächst und nehmen Sie anwaltliche Beratung in Anspruch.
Viele Verfahren lassen sich bereits frühzeitig begrenzen, einstellen oder vermeiden, wenn von Beginn an die richtigen Entscheidungen getroffen werden.
Die Kosten einer frühzeitigen Verteidigung stehen dabei regelmäßig in keinem Verhältnis zu den Folgen einer unüberlegten Aussage oder einer späteren Verurteilung.
Rechtsanwalt Michael Giesen verteidigt seit über 20 Jahren Mandanten in Straf-, Wehr- und Disziplinarverfahren. Die anwaltliche Tätigkeit ist geprägt durch eigene langjährige Dienstzeit als Soldat sowie durch die konsequente Vertretung von Mandanten gegenüber Ermittlungs- und Disziplinarbehörden.