Rechtsanwalt

Michael Giesen

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Kosten des Rechtsanwalts / einer Rechtsverfolgung

 

Allgemeines zu den Kosten eines Anwalts:

Die Kosten, die für eine Inanspruchnahme von Rechtsanwälten anfallen, können in vielen Fällen nicht im Vorhinein auf den Cent genau berechnet werden. Ebenso, wie man den Preis für ein Kleid oder einen Anzug nicht unabhängig von weiteren Umständen bestimmen kann, hängen auch Kosten einer Rechtsverfolgung von verschiedenen Umständen ab.

 

Ist zum Beispiel nicht klar, ob in einer Sache nach vorgerichtlichem Schriftwechsel später doch das Gericht angerufen werden muss, können auch die Kosten für eine anwaltliche Tätigkeit nicht abschließend im Vorhinein genannt werden. Es hängt in diesem Fall z.B. davon ab, ob geklagt werden muss, wie viel eingeklagt wird, ob ein mündlicher Termin vor dem Gericht stattfindet usw.

 

Grundsätzlich aber kann man sagen, dass die gesetzliche Vergütung der Rechtsanwälte so beschaffen ist, dass Jedermann sich die Inanspruchnahme leisten kann. Sind Sie gleichwohl nicht in der Lage, einen Rechtsanwalt für eine bestimmte Angelegenheit zu zahlen, kann Ihnen Prozesskosten- oder Beratungshilfe gewährt werden.

 

In Einzelfällen:

 

Ist Ihr Problem so beschaffen, dass die gesetzlichen Gebühren nicht angemessen wären, werden gesonderte Gebühren mit Ihnen vereinbart, die sowohl den Umfang und Schwierigkeit Ihres Problems berücksichtigen, wie auch Ihre persönliche Leistungsfähigkeit. Es dürfte jedoch leicht einzusehen sein, das die gesetzliche Vergütung von knapp 800,00 € netto nicht ausreichend sein dürfte, Akten im Umfang mehrerer Aktenordner zu lesen, um dann die Einstellung z.B. eines Steuerstrafverfahrens zu erreichen. Indes wird eine Verurteilung in Strafsachen Sie regelmäßig teurer treffen, wenn Sie z.B. die Fahrerlaubnis, den Jagdschein oder gar den Arbeitsplatz verlieren.

 

 

 

Daher gilt in Strafsachen immer: Lassen Sie sich beraten!

 

 

 

 

*) alle Gebühren incl. Umsatzsteuer

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