Das Verkehrsrecht kann unterschieden werden in das "zivile" Verkehrsrecht und das "öffentliche" Verkehrsrecht.
Beim "zivilen" Verkehrsrecht geht es zumeist um Ansprüche, die aus einem Verkehrsunfall gegen Sie geltend gemacht werden, oder die Sie nach einem Unfall geltend machen können, also um Schadensersatz.
Bei dem "öffentlichen" Verkehrsrecht geht zumeist die Ordnungsbehörde oder die Staatsanwaltschaft gegen Sie vor, weil man Ihnen Verstöße im öffentlichen Straßenverkehr vorwirft (z.B.: Unfallflucht, Trunkenheit, gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, Drogen- oder Rotlichtverstöße).
Ob nun ziviles oder öffentliches Verkehrsrecht, in beiden Fällen gilt:
LASSEN SIE SICH ANWALTLICH BERATEN!!
Durch eine einfache Beratung ersparen Sie sich meist teurere und verheerende Fehlentscheidungen. Sie sind in den aller meisten Fällen Ihren Gegnern (meist Versicherungen oder Staatsanwaltschaft/Polizei) hoffnungslos unterlegen.
Im zivilen Verkehrsrecht wird fast bei jeder Regulierung eines Unfallschadens durch die Versicherungen versucht, Ihnen Ihre Ansprüche zu kürzen oder zu verweigern. Oft werden Sie gar nicht erkennen, dass Ihnen Ansprüche verweigert werden. Noch ungünstiger Schneiden Sie oft bei den sogenannten "Komplettangeboten" einiger Werkstätten ab. In den meisten Fällen entgeht Ihnen bei dieser Art der Regulierung bares Geld. Die Werkstätten indes verdienen an Ihrem Schaden. Deshalb ist es wichtig, dass Sie Ihre Rechte kennen. Sind Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt, muss die gegnerische Versicherung Ihnen auch Ihren Rechtsanwalt oder den unabhängigen Sachverständigen bezahlen.
Im öffentlichen Verkehrsrecht kann eine Verurteilung z.B. zu einem Fahrverbot erhebliche Folgen auch für Ihre berufliche Entwicklung haben.