Die Bezeichnung Wirtschaftsrecht ist nicht klar umrissen.
Als Wirtschaftsrecht wird nach überwiegender Ansicht die Gesamtheit der Normen bezeichnet, die eine selbständige Erwerbstätigkeit in Industrie, Handel, Handwerk oder den freien Berufen regeln.
Aus dieser Definition wird deutlich, dass sich das Wirtschaftsrecht nicht exakt begrenzen lässt.
Es regelt z.B. die berufsrechtlichen Angelegenheiten, wie u.a. die Zulassung zu Berufen und die Ausübung des Berufs durch Selbständige (Berufsrecht, Standesrecht, Handwerkerordnungen, Gewerbeordnungen).
Natürlich umfasst das Wirtschaftsrecht auch die Abwehr oder Durchsetzung von Ansprüchen, die sich aus der Tätigkeit ergeben.
Soweit sich strafrechtlich relevante Sachverhalte im Wirtschaftsrecht ergeben, sind dies zumeist die Geschäftsführerhaftungen wegen Untreue, Betrug, Hinterziehen von Sozialabgaben und/oder Steuern.
Scheuen Sie sich nicht nachzufragen, ob Ihr Rechtsfall dem Wirtschaftsrecht unterliegt.